AGB-Entwurf für B2B-Leistungen: Diese Bedingungen gelten nicht automatisch allein durch die Veröffentlichung auf der Website. Sie müssen bei einem konkreten Vertrag wirksam einbezogen werden. Für Verbraucherverträge, digitale Produkte und Online-Shops ist eine gesonderte Prüfung erforderlich.
§ 1 Anbieter und Anwendungsbereich
Anbieter ist ITK Consult Eric Gail, Inhaber Eric Gail, [VOLLSTÄNDIGE GESCHÄFTSANSCHRIFT ERGÄNZEN]. Diese Bedingungen sollen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB für individuell vereinbarte IT-Beratung, IT-Architektur, Schulungen und ähnliche Dienstleistungen gelten, soweit sie vor Vertragsschluss wirksam vereinbart werden. Individuelle Abreden haben Vorrang.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung. Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg als Werkleistung geschuldet wird, erfolgen Beratungsleistungen als Dienstleistungen. Änderungswünsche können eine neue Vereinbarung über Termine, Leistungen und Vergütung erfordern.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Zugänge, Testmöglichkeiten und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und sorgt für angemessene Datensicherungen, bevor Eingriffe in Systeme erfolgen. Verzögerungen wegen fehlender Mitwirkung werden gemeinsam bewertet; etwaige Mehrkosten bedürfen einer rechtlich wirksamen Vereinbarung.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung, Abrechnungsmodus, Reise- und Nebenkosten sowie Zahlungsziel werden im jeweiligen Angebot vereinbart. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise bei B2B-Leistungen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Zahlungsverzug richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Leistungszeit und Termine
Verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Unvorhersehbare, von keiner Partei zu vertretende Störungen sind unverzüglich mitzuteilen; die Parteien stimmen das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei dürfen nur für die Durchführung des Auftrags verwendet und nicht unberechtigt weitergegeben werden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird, soweit gesetzlich erforderlich, vorab eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 7 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an Dokumentationen, Konzepten, Skripten oder sonstigen Arbeitsergebnissen bestimmen sich vorrangig nach der individuellen Vereinbarung. Rechte an Drittsoftware und Open-Source-Komponenten richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Eine Weitergabe bestehender Rechte des Auftraggebers erfolgt nicht allein durch die Leistungserbringung.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Für Mängel, Pflichtverletzungen und Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine etwaige vertragliche Haftungsbegrenzung ist individuell und unter Berücksichtigung zwingender gesetzlicher Vorgaben zu vereinbaren; insbesondere bleiben die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige zwingende Ansprüche unberührt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Vertragsdauer, Projektende und Kündigungsregelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und den gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit rechtlich zulässig. Ein Gerichtsstand kann nur im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen; die Wirksamkeit des übrigen Vertrags richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026 · Vertragsjuristische Prüfung vor Verwendung empfohlen.
